EU-Einreiseregelungen aus Drittländern ab Januar 2022

Die vierte Corona-Welle hält die Welt weiterhin in Schach. Nicht nur Einzelhändler weltweit passen sich den stets erneuernden Regelungen an; auch Reisende müssen sich ständig über die aktuellen Ein- und Ausreiseregelungen informieren. Diese werden kontinuierlich verschärft. Besonders für Drittstaatler war es über Monate hinweg nahezu unmöglich, nach Europa einzureisen. Ab Januar 2022 werden die EU-Einreiseregeln jedoch besonders für Geimpfte und Geboostete vereinfacht. Ende 2022 hilft die ETIAS Visumbefreiung ebenfalls bei der Einreise.

EU-Einreiseregeln ab dem 10. Januar 2022

Internationales Reisen wird wieder vereinfacht. Das Schlagdatum ist der 10. Januar 2022, ab dem sich vollständig Geimpfte und Genesene freier bewegen können. Voraussetzung für die Einreise nach Europa ist ein gültiger Impfnachweis oder Antigentest. Zusätzlich zum offiziellen Impf- oder Antigenzertifikat muss ein negativer PCR-Test vor Abreise vorgezeigt werden. Ungeimpfte dürfen nicht nach Europa reisen, auch nicht mit negativem PCR-Test. Ausnahme sind außerordentliche Anlässe.

Geimpfte aus Nicht-Schengen-Ländern müssen nachweisen, dass sie mit einem EMA zugelassen Impfstoff geimpft worden sind. Auch, wer mit einer Notfallzulassung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nachweislich geimpft wurde, darf nach Europa einreisen. Die vollständige Impfung darf nicht länger als neun Monate zurückliegen; Auffrischungen nicht länger als drei. Antigentests müssen mit einem EU-COVID-Zertifikat oder einem gleichwertig anerkannten Nachweis vorgezeigt werden. Dabei darf die Genesung nicht länger als 180 Tage zurückliegen.

Einreisende, deren Impf- oder Genesungsnachweis nicht in Europa ausgestellt wurde, müssen ein gleichwertiges EU-COVID-Zertifikat vorweisen. Jeder Mitgliedstaat hat diesbezüglich seine eigenen Einreiseregelungen. PCR-Test sind weiterhin Pflicht für die Einreise. Eine Quarantäne ist bei Einreise aus einem Gebiet ohne Risiken oder Virusvarianten nicht notwendig.

EU-Einreisregeln für Kinder und Jugendliche ab dem 10. Januar 2022

Für Kinder und Jugendliche aus Nicht-Schengen-Ländern gelten gesonderte Regelungen. Kinder unter sechs Jahren müssen weder einen Impfstatus noch einen negativen Test bei Einreise vorweisen. Ab dem 6ten bis 17ten Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche, die nicht geimpft sind oder geimpft werden können, vor Anreise einen negativen PCR-Test vorweisen.

Einreise nach Europa aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten

Personen ab 12 Jahren, die sich in den letzten 10 Tagen vor Reiseantritt nach Europa in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen bereits vor Abflug einen negativen PCR-Test vorweisen; das gilt ebenfalls für Geimpfte und Genesene. In Europa angekommen können weitere PCR-Tests am Flughafen durchgeführt werden. Anschließend ist der Reisende, egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft, zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet, die auch mit einem negativen PCR-Test nicht verkürzt werden kann.

Einreise nach Europa für bestimmte Länder mit niedriger Inzidenz

Die EU-Kommission erlaubt die Einreise nach Europe auch für Ungeimpfte, allerdings nur unter guten epidemiologischen Voraussetzungen. Liegt die kumulativen 14-Tage-Melderate für COVID-19-Fälle unter 100, können auch Ungeimpfte nach Europa reisen. Die Einreise ist ebenfalls aus Ländern mit einer wöchentlichen Testrate von unter 600 möglich. Um die Einreiseregelungen zu vereinfachen, veröffentlicht und aktualisiert die EU-Kommission eine Liste. Auf dieser sind alle Nicht-Schengen-Länder eingetragen, die diese Sonderregelungen erfüllen.

EU-Reiseerleichterungen ab März 2022

Im Hinblick auf die steigende Impfrate schlägt die EU-Kommission vor, die Einreiseregelungen zu entschärfen. Demnach soll die Einreise nicht länder- sondern personenbezogen sein. Gleich des Inzidenzwertes eines jeden Nicht-Schengen-Landes, können Geimpfte und Genesene mit einem negativen PCR-Test nach Europa reisen dürfen. Auch die Liste der Länder mit ausreichend guter epidemiologischer Lage soll abgeschafft werden, da die Aktualisierung zu zeitaufwendig ist. Ziel dieser Maßnahme ist, die internationalen Impfquoten zu erhöhen. Weiterhin können auch Ungeimpfte mit einem triftigen Grund und negativem PCR-Test nach Europa einreisen.

Einreise nach Europa ab Ende 2022: ETIAS Visumbefreiung

Zusätzlich zu den Corona-Reisebestimmungen, müssen Reisende aus Drittländern ebenfalls ein Visum beantragen. Dieses Verfahren wird ab Ende 2022 vereinfacht, um internationales Reisen offener zu machen und die Grenzen dabei besser zu schützen. Diese Einreiseregelungen gelten für alle Bürger außerhalb der Schengen-Länder und werden zurzeit von der EU-Kommission entwickelt.

Ziel ist es, eine mehrjährige Visumbefreiung bereitzustellen, um Transit-, Tourismus- und Geschäftsreisen zu vereinfachen. Reisende können einen ETIAS Visa Waiver beantragen. ETIAS steht für European Travel Information and Authorization System – auf Deutsch: Europäisches Reiseinformations- und Autorisierungssystem. Diese Visumbefreiung ist bei gültigem Pass bis zu drei Jahre zur mehrmaligen Ein- und Ausreise gültig. Sie erlaubt es dem Träger, sich bis zu 90 Tage frei im Schengen-Gebiet aufzuhalten. Aktuell beteiligen sich 26 europäische Länder an diesem Programm und akzeptieren die ETIAS-Visumbefreiung aus bis zu 60 Nicht-Schengen-Ländern.

Wer erhält eine ETIAS Visumbefreiung?

Die EU setzt klare Voraussetzungen, die vom Reisenden erfüllt werden müssen und schützt so seine Grenzen vor verschiedenen Risiken. Beim online Beantragen des ETIAS Visa Waivers müssen Antragsteller neben ihren persönlichen Daten auch exakte Angaben zu ihrem Gesundheitsstatus machen. Je nach Herkunftsland führen verschiedene Krankheiten zu einer automatischen Antragsablehnung. Die WHO bestimmt und ermittelt je nach Herkunftsland, welche Gesundheitsrisiken nicht zur Einreise nach Europa erlauben. Einträge ins Strafregister müssen ebenfalls detailliert angegeben werden. Es ist prinzipiell möglich, eine ETIAS Visumbefreiung auch mit einem Eintrag ins Strafregister zu erhalten. Die Antragsbewilligung hängt lediglich von der Schwere der Straftat ab. Alle Angaben werden mit verschiedenen online Sicherheitsdatenbanken abgeglichen, um Kranke und Schwerkriminelle oder Terroristen herauszufiltern.

-- ZylaCourtney - 31 Dec 2021
Topic revision: r1 - 31 Dec 2021, ZylaCourtney
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